Kosten
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Privatversicherte:
Vor der eigentlichen Therapie finden ca. 5 "probatorischen Sitzungen" statt. Diese Sitzungen bedürfen keiner Genehmigung der Kasse und müssen
deshalb auch nicht vorab beantragt werden, sie sind antragsfrei. In diesen
Sitzungen haben Sie die Möglichkeit von Ihren Problemen zu berichten und ich werde falls erforderlich eine Diagnose und die Indikation zu einer Psychotherapie stellen
und mit Ihnen die geplante Vorgehensweise / den Therapieplan besprechen. Wichtig
dabei ist, dass Psychotherapie selber nur dann eine Kassenleistung ist, wenn
eine "Störung mit Krankheitswert" vorliegen und eine Chance auf "Heilung" besteht. In diesen ersten Sitzungen haben Sie aber auch die
Gelegenheit mich und meine Arbeitsweise näher kennen zu lernen. Im
günstigsten Fall wird die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Therapeut und Patient geschaffen.
Die daran anschließenden Therapiestunden müssen bei der Krankenkasse beantragt und von ihr bewilligt werden.
Der Psychotherapeut schreibt der Krankenkasse einen Erst- oder Folgeantrag mit
den erforderlichen Angaben. Eine Kurzzeittherapie umfaßt in der Regel 25 Std., eine Langzeittherapie 50 Std..
Sie als Patient haben auch eine Aufgabe:
Informieren Sie sich so früh wir möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine
Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den
Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und
erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen! Sollte es Probleme bei der Kostenübernahme geben, unterstütze ich Sie gerne in der Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung.
Ich bin als ärztliche Psychotherapeutin nur für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden müssen selber gezahlt werden. In selten Fällen ist auch bei Privatpatienten zu überlegen, ob von vornherein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:
| Einzeltherapie a 50 Minuten | 120,- € |
| Einzel- oder Paartherapie a 80 Minuten | 175,- € |
| Coaching a 50 / a 80 Minuten | 145,- € / 200,- € |
| Seminare / Vorträge | * |
| Kostenpflichtige Onlineberatung a 30 Minuten (Telefon / Chat / Email) |
70,- € |
* Individuelle Anfrage entsprechend Inhalt, Ort und Teilnehmerzahl
Bitte bringen Sie als Selbstzahler
Ihre EC-Karte mit, da ich am Ende der Sitzung die Kosten direkt verbuche.
Ich berücksichtige Terminabsagen nur bis 48 Std. im Vorfeld zu dem geplanten Termin, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit jemand anderem zu Verfügung stellen können. Sollte von meiner Seite aus eine Sitzung innerhalb 48 Std. vorher abgesagt werden (auch Therapeuten erkranken mal kurzfristig) biete ich Ihnen dafür eine kostenlose Ersatzstunde an.